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Mieterhöhungen

Um eine Mieterhöhung rechtlich durchsetzen zu können, muss die geltend gemachte Erhöhung ausreichend begründet werden.

Hierfür gibt es nach den gesetzlichen Bestimmungen drei Möglichkeiten:

  • qualifizierter Mietspiegel oder
  • mindestens 3 Vergleichsmieten oder
  • Sachverständigengutachten

Den qualifizierten Mietspiegel der Stadt Augsburg finden Sie unter www.augsburg.de/mietspiegel. In den umliegenden Gemeinden und Städten ist aktuell kein qualifizierter Mietspiegel vorhanden, so das dort eine Mieterhöhung gemäß § 558 BGB nach wie vor mit Vergleichsmieten oder einem kostenintensiven Sachverständigengutachten begründet werden muss.

Deshalb führen wir die entsprechende Datenbank zum anonymisierten Austausch der Vergleichsmieten für unsere Mitglieder weiter fort. Um diese Datenbank ausreichend pflegen zu können benötigen wir die Mithilfe aller Mitglieder. Bitte stellen Sie deshalb Ihre Mieten anderen Mitgliedern für deren Mieterhöhung mit nachfolgenden Erfassungsbogen zur Verfügung. Hierfür dürfen nur aktuelle Mieten verwendet werden, die mit Lage, Größe und Ausstattung vergleichbar sind. Außerdem muss die genaue Lage der Vergleichswohnungen für den Mieter der zu erhöhenden Wohnung identifizierbar sein. Bitte geben Sie deshalb zum Stockwerk auch die Wohnungsnummer oder anderen Merkmale (z. B. rechts, Mitte, links) an.

» www.augsburg.de/mietspiegel
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